Form
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Der Verein setzt sich aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern zusammen.
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Um eine aktive Mitgliedschaft des Vereins kann sich, nach mindestens 2-maliger Teilnahme an einer monatlichen Zusammenkunft, jede natürliche Person (Frauen/Männer) im Alter von 20 und mehr Jahren bewerben, vorausgesetzt sie verpflichtet sich, die Vereinszwecke aktiv zu unterstützen und die Mitgliederbeiträge bis zum vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen.
Die Aufnahme findet durch die einstimmige Wahl der Generalversammlung unter Ausschluss der KandidatenInnen statt.
Jedes aktive Mitglied kann maximal ein KandidatIn pro Jahr zur Aufnahme vorschlagen.
Für aktive Vereinsmitglieder ist die Anwesenheit an mindestens fünf Vereinsanlässe obligatorisch.
Von dieser Pflicht entbinden können Ausnahmesituationen (z.B. Auslandaufenthalt, Krankheit). Der Ausschluss aus dem Verein eines Mitgliedes kann durch die Nichteinhaltung dieser Klausel herbeigeführt werden.
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Um eine passive Mitgliedschaft erwerben zu können, muss ein Mitglied die Bedingungen der aktiven Mitgliedschaft erfüllen, durch die Generalversammlung aufgenommen worden sein und einen durch die Generalversammlung festgelegten Beitrag dem Verein entrichten.      
Passive Mitglieder besitzen weder Rechte noch Pflichten. Die einzige Pflicht besteht in der Bezahlung des Vereinsbeitrages für Passivmitglieder. Falls der Beitrag vor Ende des ersten Quartals bezahlt wird erhalten die Passivmitglieder die Informationen über die Vereinsaktivitäten.
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Jedes seit zwanzig Jahren aktive Mitglied wird Ehrenmitglied. Der Vorstand kann Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht oder in der Förderung des Vereinszweck grosse Leistungen vollbracht haben, zur Ernennung als Ehrenmitglied durch die Generalversammlung vorschlagen.
Die Ehrenmitglieder besitzen weder ein Wahlrecht noch sind sie für eine Funktion wählbar. Ehrenmitglieder sind von jeder Beitragspflicht befreit und können an allen Vereinsaktivitäten ohne Eintrittsbeitrag teilnehmen.
Als Ehrenmitglieder gewählte Aktivmitglieder behalten alle ihre Rechte, jedoch können sie die Wahl in eine Funktion ablehnen.